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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1992 - 1 A 12073/90   

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https://dejure.org/1992,3902
OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1992 - 1 A 12073/90 (https://dejure.org/1992,3902)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.01.1992 - 1 A 12073/90 (https://dejure.org/1992,3902)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Januar 1992 - 1 A 12073/90 (https://dejure.org/1992,3902)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Straße; Erschließung; Grundstück; Böschung; Anlieger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 133 Abs. 1; RhPfStrG § 17

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 2 S 913/05

    Erschließungsbeitrag; Erschließung eines Grundstücks infolge Anliegergebrauchs

    Bei dieser Sachlage ist - und dies allein unter dem Blickwinkel des Vertrauens der anderen Anlieger - hier ausschlaggebend die Besonderheit zu berücksichtigen, dass für das Grundstück der mit Blick auf den Gewerbebetrieb geforderte Anliegergebrauch schon jetzt gewährleistet ist (vgl. dazu neben dem bereits o.a. Urteil des BVerwG vom 20.8.1986 - 8 C 58.85 -, NVwZ 1987, 56 auch OVG RP, Urteil vom 16.1.1992 - 1 A 12073/90 -, juris).
  • VG Koblenz, 05.09.2008 - 4 K 1588/07

    Verpflichtung eines Anliegers zur Straßenreinigung mittels Verwaltungsakt trotz

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in den wenigen bisher bekannt gewordenen Fällen die Frage der Ermächtigungsgrundlage nicht weiter problematisiert (vgl. z.B. die Urteile vom 16.01.1992 - 1 A 12073/90.OVG - und vom 27.02.1997 - 1 A 10413/96.OVG -).

    Das rechtliche Hindernis besteht darin, dass die Erreichbarkeit des Grundstücks auch nicht in Form eines bürgerlich-rechtlichen Gestattungsvertrags geregelt ist (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.08.2007 - 1 B 10683/07.OVG - und Urteil vom 16.01.1992 - 1 A 12073/90.OVG -).

  • OVG Thüringen, 10.02.2003 - 4 ZEO 1139/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeitrag, Möglichkeit der Inanspruchnahme bei bepflanztem

    Denn der Grünstreifen ist zwar, wie ausgeführt, Bestandteil der Straße, aber weder dazu bestimmt noch wegen seiner extensiven Bepflanzung mit Sträuchern dazu geeignet, als wegemäßiger Zugang zum Anliegergrundstück genutzt zu werden (vgl. Kodal/Krämer, Straßenrecht, Kap. 24 Rdnr. 17.1; OVG Rhl.-Pf., Entscheidung vom 16.01.1992 - 1 A 12073/90 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11436/05

    Grundstückseigentümer muss nur für Reinigung von unbefahrbaren Wohnwegen zahlen

    Soweit die Beklagte annehmen will, in der bisherigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz sei auch im Straßenreinigungsrecht der Begriff der Erschließung in Anlehnung an das Erschließungsbeitragsrecht definiert worden, gibt die in diesem Zusammenhang zitierte Rechtsprechung des ersten Senats des Gerichts (Urteil vom 16. Januar 1992 - 1 A 12073/90 = AS 23, 390) dazu keinen entscheidenden Hinweis.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2001 - 1 L 11/01
    Diese Überlegungen rechtfertigen es, für das Straßenreinigungsrecht auf die Kriterien zurückzugreifen, die für das Erschlossensein im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinne entwickelt worden sind (OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 18.11.1996, 9 A 5984194; VGH Kassel, U. v. 3.7.1996, NVwZ-RR 1998, 133; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 16.1.1992, ZfS 1992, 251).

    Dies bedeutet, dass ein Grundstück nur dann i. S. des Straßenreinigungsrechts von der betreffenden Straße erschlossen ist, wenn seiner Erreichbarkeit keine Hindernisse rechtlicher oder tatsächlicher Art mehr entgegenstehen, solche Hindernisse also, wenn sie einmal bestanden haben, ausgeräumt sind (OVG Rheinland-Pfalz, a. a. O., ZfS 1992, 251; a. A. VGH Kassel, a. a. O., NVwZ-RR 1998, 133, 134).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2012 - 9 A 2573/10

    Erschließung eines Grundstücks von einer Straße im straßenreinigungsrechtlichen

    Die Klägerin kann indessen nicht auf eine Erschließungsmöglichkeit verwiesen werden, die erst dann besteht, wenn von ihr nicht selbst geschaffene Höhenunterschiede durch eine bauliche Anlage überwunden werden - vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 1986 - 8 C 58.85 -, NVwZ 1987, 56; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16. Januar 1992 - 1 A 12073/90 -, juris Rn. 17 ff. (zu einer unbefestigten Böschung, deren Überwindung besondere technische Vorkehrungen erfordert) - und - wie hier - dichtes, ersichtlich altes Buschwerk beseitigt wird.
  • VG Cottbus, 22.08.2013 - 6 K 758/12

    Straßenreinigungsgebühren

    Vielmehr genügt jede irgendwie geartete Zugangsmöglichkeit, beispielsweise, wenn das Grundstück nur fußläufig erreichbar ist bzw. die Möglichkeit, das Grundstück zu betreten (vgl. OVG Sachsen- Anhalt, Beschluss vom 6. April 2001 - 1 L 11/01 - LKV 2002, 98; OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 16. Januar 1992 - 1 A 12073/90 - zitiert nach juris; Urteil vom 22. April 2004 - 12 A 11902/03 -, NVwZ-RR 2005, 61, 62; Urteil vom 7. März 2006 - 7 A 11436/05 -, NVwZ-RR 2006, 722; OVG Thüringen, Beschluss vom 10. Februar 2003 - 4 ZEO 1139/98 - NVwZ-RR 2004, 139; VG Dessau, Urteil vom 21. Januar 2005 - 1 A 2242/03 - zitiert nach juris; VG Köln, Urteil vom 21. November 2003 - 27 K 6971/01 -, BeckRS 2007 Nr. 27427; Urteil vom 9. Januar 2009 - 27 K 3406/07 -, BeckRS 2009 Nr. 32832; ferner Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Komm., § 6 Rn. 439; Wichmann, a.a.O., Rn. 331, 166).
  • VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2545/04

    Streit um die Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren und zu Vorausleistungen

    Danach sind insbesondere die Eigentümer und Besitzer so genannter Hinterliegergrundstücke, die zwar nicht an eine zu reinigende Straße angrenzen, aber ein gesichertes Zugangs- oder Zufahrtsrecht zu einer solchen Straße haben (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.1992 - 1 A 12073/90 .OVG -), nicht gebührenpflichtig.
  • VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2493/04

    Berücksichtigung von Hinterliegergrundstücken bei Erlass einer

    Danach sind insbesondere die Eigentümer und Besitzer so genannter Hinterliegergrundstücke, die zwar nicht an eine zu reinigende Straße angrenzen, aber ein gesichertes Zugangs- oder Zufahrtsrecht zu einer solchen Straße haben (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.1992 - 1 A 12073/90.OVG -), nicht gebührenpflichtig.
  • VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2555/04

    Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren auf Grund gemeindlicher Satzung;

    Danach sind insbesondere die Eigentümer und Besitzer so genannter Hinterliegergrundstücke, die zwar nicht an eine zu reinigende Straße angrenzen, aber ein gesichertes Zugangs- oder Zufahrtsrecht zu einer solchen Straße haben (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.1992 - 1 A 12073/90 .OVG -), nicht gebührenpflichtig.
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